Neues Gemeindegesetz

Das kantonale Gemeindegesetz wird totalrevidiert und soll das bisherige Gesetz aus dem Jahr 1926 ablösen. Das neue Gesetz soll einen Rahmen schaffen, damit die Gemeinden ihre Aufgaben selbständig, demokratisch, wirtschaftlich und rechtmässig erfüllen können. Die Federführung liegt bei mir.Zur Kantonsratsvorlage